Die Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens - Info zu Privatinsolvenz! Sinn und Zweck eines Insolvenzverfahrens ist es, einen gerechten Ausgleich zwischen dem überschuldeten und zahlungsunfähigen Schuldner einerseits und den Gläubigern andererseits zu finden. Dazu werden die Insolvenzgerichte bemüht, das neue dreijährige Restschuldbefreiungsverfahren soll allen Schuldnerinnen und Schuldnern offenstehen, die ab dem 1. Oktober 2020 beantragt werden!
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