Was versteht man eigentlich unter dem Begriff „Privatinsolvenz“? Die Privatinsolvenz, auch Verbraucherinsolvenz genannt, bedeutet die Überschuldung von Privatpersonen. Sinn und Zweck eines Insolvenzverfahrens ist es, einen gerechten Ausgleich zwischen dem überschuldeten und zahlungsunfähigen Schuldner einerseits und den Gläubigern andererseits zu finden. Dazu werden die Insolvenzgerichte bemüht, die auf der Grundlage der Insolvenzordnung diese Auseinandersetzung regeln.
Unrichtige Angaben? Besteht Verdacht auf Verstoss gegen unsere Nutzungsbedingungen? Hier haben Sie die Möglichkeit
entsprechende Hinweise an die Administration weiterzugeben.
Nicht das richtige Angebot für Sie? Weitersuchen bei... Google
|
Yahoo